Bewohner der Pflegegrade 1-5 erhalten von der Pflegekasse im 1. Bezugsjahr von vollstationären Pflegeleistungen einen Zuschuß
nach §43c SGB XI in Höhe von 58,02 €
pro Monat
*bei einem Doppelzimmer vermindert sich der Investitionskostenanteil um 1,12€
kalendertäglich
**unter bestimmten Voraussetzungen kann Pflegewohngeld bis zu 574,94 €
im
Monat gewährt werden. Sprechen Sie und an!
In den Pflegekosten ist der einrichtungsindividuelle Umlagebetrag "Ausbildung" von 4,41 €
pro Tag enthalten